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Auf dieser Seite stelle ich Ihnen die verschiedenen Arten von Gutachten vor, die ich in Ihrem Auftrag anfertigen kann. Die Zielgruppen und auch die Einsatzzwecke unterscheiden sich teilweise grundlegend voneinander, daher wird jeder Gutachtentyp hier kurz beschrieben.

Gerichtsgutachten Im Rahmen des Golfplatzbaus und der Golfplatzpflege kommt es, wie in allen anderen Bereichen der Wirtschaft oder des privaten Bereichs, gelegentlich zu Problemen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Im Extremfall muss dann ein Gericht entscheiden, welche der Parteien Recht bekommt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird vom Gericht herangezogen, wenn die Sachkunde des zuständigen Richters nicht ausreicht.

Das erstellte Gerichtsgutachten dient dann als Entscheidungsgrundlage für den Richter.


Schiedsgerichtsgutachten Ein Schiedsgerichtsgutachten ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen eines Schiedsverfahrens. Es handelt sich um ein privates Gericht in dem die jeweiligen Streitparteien zusammentreffen und als Ergebnis der Schiedsspruch ausgesprochen wird. Der Schiedsspruch ist in der Regel für beide Parteien rechtlich verbindlich.

Das Schiedsgericht kann einen Gutachter beauftragen, der zur Streitfrage klärend Stellung nimmt.


Versicherungsgutachten Beim Versicherungsgutachten wird der Gutachter von einem Versicherungsunternehmen beauftragt. Die wesentlichen Aufgaben sind hier unter anderem das Feststellen des verursachten Schadens, eine Kostenaufstellung zur Beseitigung des Schadens und/oder Empfehlungen zur Verhinderung erneuter Schäden.

Ein Versicherungsgutachten kann sowohl von der Versicherung als auch vom Versicherten in Auftrag gegeben werden.